Rechtsgebiete | Anwaltskanzlei Monika Goering

Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

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Sir Frederick Pollock, 1845-1937
Je tiefer die Erkenntnisse eines Juristen sind, und je länger er sich dem Studium der Rechtswissenschaften widmet, umso stärker werden seine Hemmung gegenüber der so einfachen Frage: “Was ist Recht?”
Recht ist grundsätzlich ein System mit dem Ziel, das Zusammenleben der Menschen in einer Gesellschaft verbindlich und auf Dauer zu regeln, soziale Konfliktvermeidung qua Regulierung. Recht im objektiven juristischen Sinne ist unstreitig die Gesamtheit der staatlichen und völkerrechtlichen Regeln mit dem Zweck das menschliches Verhalten anzuleiten und zu beeinflussen.
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Familienrecht
Der Begriff Familienrecht umfasst die in Bezug auf Ehe und Verwandtschaft geltenden Rechtsregeln. Zum Familienrecht gehören das Eherecht, das Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, das Vormundschaft-, Betreuung- und Pflegschaftsrecht. Das Vormundschaftsrecht umfasst nach der Reform durch das Betreuungsgesetz (BtG) die Bereiche Vormundschaft über Minderjährige, Betreuung psychisch Kranker oder körperlich, geistig oder seelisch behinderter Erwachsener und die Pflegschaft.
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Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht umfasst neben den typischen Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen auch Fragen des Schadenersatzes sowie der ungerechtfertigten Bereicherung. Hierunter fallen sowohl Fragen des Nachbarschaftsrechts, Gewährleistungsansprüche bei Kaufverträgen und Handwerksleistungen, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die Rückforderung irrtümlich überwiesener Geldbeträge oder die Abwehr zu Unrecht behaupteter Ansprüche, um nur einige Beispiele zu nennen. Aber auch das Vertragsrecht ist Teil des allgemeinen Zivilrechts.
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Erbrecht
Das Erbrecht ist hauptsächlich im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es enthält Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge, Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft, zum Recht der Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung, zum Testament und Vermächtnis, Testamentsvollstreckung, Erbvertrag, Pflichtteil und Pflichtteilsentziehung sowie einige Punkte zum Erbscheinsverfahren.
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Schiedsstelle (DSE)
Ein Schiedsverfahren kann einen Erbstreit kurz, kompetent und kostengünstig aus der
Welt schaffen. Es ersetzt das staatliche Gericht und beschränkt die Streitigkeiten auf eine Instanz. So bleibt das Verfahren zum einen zeitlich überschaubar, zum anderen minimieren sich die entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten erheblich.
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Mediation
Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien – teilweise auch Medianten oder Medianden genannt – wollen durch Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.
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Gütestelle
Eine staatlich anerkannte Gütestelle ist ein Organ der Rechtspflege zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Das bedeutet, bevor ein Rechtsstreit vor Gericht verhandelt wird - aber auch wenn er bereits vor Gericht anhängig ist oder vor einer Berufungsverhandlung ist ein Gütestellenverfahren möglich. Ursprünglich waren Gütestellen für Bagatellstreitigkeiten gedacht. Da die Kosten aber in der Regel streitwertunabhängig sind, eignet sich das Güteverfahren insbesondere auch bei großen oder sehr großen Streitwerten.
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Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder rauskommst.
Adelbert von Chamisso (1781-1838)