Unterhalt | Anwaltskanzlei Monika Goering

Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

Unterhaltsansprüche ..
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Das Unterhaltsrecht gibt Bedürftigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf Gewährung von Unterhalt.

Unterhaltsverpflichtet können Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eltern ehelicher und nichtehelicher Kinder (Kindesunterhalt) und Verwandte gerader Linie sein.

In Deutschland ist der Unterhalt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Unterhaltsrecht wurde zum 1. Januar 2008 durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts umgestaltet.

Zu beachten sind ferner die von den einzelnen Oberlandesgerichten herausgegebenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die sich im Detail durchaus unterscheiden können.
Trennungsunterhalt

Der bedürftige Ehegatte kann von dem anderen Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Dieser richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen und den Lebensverhältnissen während der Ehe und vor allem nach der Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten.

Die Berechnung wird im Rahmen der rechtlichen Vertretung vorgenommen, da viele einzelne Positionen (Einkommensteile, Abzüge etc.) zu beachten sind und in der Rechtsprechung auch nicht einheitlich bewertet werden.

Mit der Trennung entsteht jedoch nicht automatisch ein Unterhaltsanspruch. Unterhalt muss erst ab dem Monat gezahlt werden, in dem der andere Ehepartner zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder zur Zahlung eines bestimmten Betrages aufgefordert worden ist.

Kindesunterhalt

Für den Zahlungsbeginn des Kindesunterhalts gilt das Gleiche wie beim Trennungsunterhalt. Das staatliche Kindergeld kann der Elternteil beanspruchen, bei dem das Kind überwiegend lebt. Dazu ist eine Änderung der Bezugsberechtigung bei der Kindergeldkasse/dem Arbeitgeber erforderlich. Eine Verrechnung erfolgt über den Kindesunterhalt.

Steuern

Die Steuerklasse muss bereits in dem Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem die Trennung vollzogen wurde, geändert werden – nicht erst nach der Scheidung! Die dadurch veränderten Einkommensverhältnisse führen regelmäßig zu einer Neuberechnung des Unterhalts.
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Adelbert von Chamisso (1781-1838)